ALLES IN BESTER ORDNUNG

Damit Shopping für alle Besucher zum Vergnügen wird und auch bleibt, gibt es auch im Passage eine Hausordnung. Unbeschadet der sonstigen Parknutzungsbedingungen gilt diese Benützungsordnung auch für die Parkgaragen City Parkhaus und Garage im Zentrum.

PASSAGE
HAUSORDNUNG

Damit Shopping für alle stets ein Vergnügen ist und bleibt, legen wir großen Wert darauf, dass unsere Regeln im Haus eingehalten werden:

FAIRE REGELN FÜR ALLE SHOPPER

  1. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Inline Skates, Rollern, Rollschuhen, Skateboards, Scootern, Fahrrädern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln im Passage Linz nicht gestattet. Das Anlehnen an der Glasbrüstung in den Obergeschossen ist aus sicherheitstechnischen Gründen strikt untersagt. Ebenso ist das Sitzen auf Stiegen, Tischen und Ablageflächen sowie auf allen anderen, nicht dafür vorgesehenen Flächen im Innen- und Außenbereich untersagt. Allgemein benutzbare Sitzflächen dienen ausschließlich zum kurzen Verweilen.

  2. Hunde müssen einen Maulkorb tragen und sind im Passage Linz an der Leine zu führen.

  3. Die Einrichtungen vom Passage Linz sind schonend zu behandeln. Jegliche Verunreinigungen und Beschädigungen der Einrichtungen sind zu unterlassen, widrigenfalls Zuwiderhandlungen gerichtlich verfolgt werden. Vorgesehene Abfallbehälter sind zu verwenden; sanitäre Einrichtungen sind rein zu halten.

  4. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist im Interesse der allgemeinen Sicherheit Folge zu leisten. Besonders bei großen Menschenansammlungen oder Notfällen ist ausnahmslos den Weisungen der Einsatzkräfte (Polizei, Rettung, Feuerwehr) sowie unseres Sicherheits- und Hauspersonals Folge zu leisten.

  5. Die Benutzung von Fluchtwegtüren ist nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmt und ist daher ausnahmslos nur in Notfällen gestattet.

  6. Das Anbringen von Plakaten, Verteilen von Werbematerialen, das Fotografieren, der Dreh von Film- oder Radiobeiträgen sowie ähnliche Aktionen sind nur mit einer zuvor erteilten schriftlichen Genehmigung der Centerleitung zulässig. Diese Genehmigung ist bei Bedarf unserem Sicherheits- und Hauspersonal vorzuweisen.

  7. Betteln, Hausieren und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen aller Art sind auf den Allgemeinflächen vom Passage Linz untersagt.

  8. Das Passage Linz wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Parkflächen werden nicht überwacht – eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalt wird nicht übernommen.

  9. Das Betreten vom Passage Linz sowie deren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

  10. Rücksichtsloses, anstößiges oder grob ungehöriges Verhalten ist zu unterlassen.

  11. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten Liegenschaftsbereich (ausgenommen davon sind Gastronomielokale, die Alkohol verkaufen) nicht erlaubt und diese Anweisung wird von unserem Sicherheitsdienst exekutiert.

  12. In der gesamten Liegenschaft ist absolutes Rauchverbot, dies gilt ebenfalls für sämtliche Modelle von E–Zigaretten.

Wir ersuchen, in eigenem Interesse sowie im Interesse aller Besucher vom Passage Linz, diese Benützungsordnung zu beachten. Bei Verstößen gegen diese Benützungsordnung, bei Gefährdung der Sicherheit von Personen und Einrichtungen sowie bei sonstigem, störendem  Verhalten ist unser Sicherheitsdienst befugt, ein Hausverbot auszusprechen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, behördliche Schritte zu veranlassen  (z.B. Besitzstörungsklage).

Der Eigentümer behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Laufe der Zeit Anpassungen dieser Benützungsordnung an neue Gegebenheiten vorzunehmen.
Für Fragen steht Ihnen die Centerleitung des Passage Linz während der Bürozeiten gerne zur Verfügung (Kontaktaufnahme unter Tel: +43 732 79 818-0 oder E-Mail: office@passage.at).

Wir danken für das Verständnis und wünschen einen angenehmen Shopping-Aufenthalt im Passage Linz!

Stand 2021